Risikobeurteilung

Als ersten Schritt vor Konstruktion und Bau einer Maschine fordert die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) vom Hersteller eine Risikobeurteilung. Dies betrifft auch Betreiber, die durch das Zusammenfügen von Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage zu Herstellern werden.

Eine Risikobeurteilung soll so früh wie möglich im Entwurfsstadium durchgeführt werden. Maßnahmen, die sich aus einer Risikobeurteilung ergeben, können somit von Beginn an beachtet werden. Das Gefährdungspotenzial der Maschine wird minimiert und zusätzliche Überarbeitungskosten entfallen.

Die CE-PLAN GmbH unterstützt Sie hierbei:

  • Richtlinien- und Normenrecherche für das jeweilige Produkt
  • Erfassen der Gefahrenstellen einer Maschine
  • Festlegen der Lebensphasen, in denen die Gefahren auftreten
  • Ermittlung der Gefahren nach EN ISO 12100 bzw. nach Produktnormen (Typ-C-Normen)
  • Risikobeurteilung und Einstufung der Gefahren
  • Entwicklung von normkonformen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung/ Gefahrenreduzierung
  • Dokumentation der Maßnahmen mit richtlinien- und normenbezogenen Quellenangaben/Zitaten („Beweisvermutung“)
  • Einordnung von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen in Bezug auf den Performance Level nach EN ISO 13849-1
  • Erstellung der zur Unterschrift vorbereiteten Konformitätserklärung/ Einbauerklärung

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