Risikobeurteilung
Als ersten Schritt vor Konstruktion und Bau einer Maschine fordert die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) vom Hersteller eine Risikobeurteilung. Dies betrifft auch Betreiber, die durch das Zusammenfügen von Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage zu Herstellern werden.
Eine Risikobeurteilung soll so früh wie möglich im Entwurfsstadium durchgeführt werden. Maßnahmen, die sich aus einer Risikobeurteilung ergeben, können somit von Beginn an beachtet werden. Das Gefährdungspotenzial der Maschine wird minimiert und zusätzliche Überarbeitungskosten entfallen.